Meine Themen

Dienstag, 1. August 2017

In einem Sozialstaat geschieht sowas doch nicht....


Nein? Einzelfall? Leider nicht.
Ich schreibe mir in diesem Post ein wenig Wut von der Seele, muss aber ein wenig ausholen.

Ich war schon einmal verheiratet. Aus der Ehe stammen Kinder, nach der Trennung zahlte mein geschiedener Mann zunächst keinen Unterhalt und auch sonst hielt sich sein aufrichtiges Interesse stark in Grenzen.
2007 wurde dann aufgrund seines Einkommens der Unterhalt vom Gericht festgesetzt, keine Chance mehr, sich rauszureden.
Meinem geschiedenen Mann blieb nichts weiter übrig, als vorerst zu zahlen. Umgang und Interesse war weiterhin Mangelware.
Seine Motivation, die Zahlungen zu leisten war ein Strafverfahren, was ruhend gestellt wurde, wenn er zahlt und nach 2 vollen Jahren würde es dann eingestellt.
2009 waren diese 2 Jahre vorbei, und er kündigte ohne mit der Wimper zu zucken an, nicht weiter zu zahlen und arbeitslos zu werden.
Es folgte, was folgen musste - er zahlte nicht und wir rutschten in den Kinderzuschlag.
Dieser wird von der Familienkasse gezahlt um aufstockendes ALG2 zu vermeiden. Bedingung ist, dass Einkommen aus nichtselbständiger oder selbstständiger Arbeit da ist.
Das ganze lief dann verhältnismässig reibungslos, bis zu dem Zeitpunkt im Jahr 2016, andem wir zufällig vom Tod meines geschiedenen Mannes erfuhren.
Weshalb zufällig? Weil man uns verheimlichen wollte, dass er gestorben war und offenbar der festen Überzeugung, wir würden es nicht merken.
Wenn man aber so naiv ist und über die Kinder empfindliche persönliche Daten erfragt, muss man damit rechnen, dass betreffende Personen das hinterfragen. Antwort war stets: "Das erfahrt ihr irgendwann noch!"
Ich wurde doch durch verschiedene Begebenheiten stutzig und beantragte beim Standesamt seines Wohnortes eine Personenstandsauskunft.
Die Antwort schlug ein, wie eine Bombe. Mein geschiedener Mann war verstorben und die Witwe gab an, von uns weder Namen,noch Geburtsdaten oder Wohnort zu kennen.
Das war schlicht gelogen!
Nun folgte ein Marathon an Behörden.... Das Standesamt war da noch das einfachste, denn ich bekam als geschiedene Frau und Mutter zweier, damals noch minderjähriger Kinder selbstverständlich die Sterbeurkunde.
Nun musste ich die Anträge für Halbwaisenrente ordern und bei der Familienkasse die Änderungen mitteilen. Das Schauspiel begann...

Die Rentenkasse benötigte geschlagende 3 Monate, um über die Ansprüche auf Halbwaisenrente zu entscheiden und forderte in dieser Zeit KEINERLEI Unterlagen nach.
Die Familienkasse konnte und WOLLTE keine Bescheide über den Kinderzuschlag erlassen, da keine Rentenbescheide vorlagen.
Wir sprechen hier auch nicht von Peanuts, sondern von knapp 1000 Euro, die nun fehlten.
Antrag auf Vorschuss wurde zähneknirschend und nach mehrfacher Aufforderung monatlich neu bewilligt.
Als Ende Juli dann endlich die Bescheide kamen, wollte die Familienkasse natürlich einiges zurück haben, bitte schön in einem Betrag! Warum? Wir hätten im Juli keinen Anspruch, weil die Rentennachzahlung in dem Monat erfolgte. Soweit ok, das ist ggf. noch nachvollziehbar.
Aber es kommt noch besser....
Tochter (21) zog zu ihrem Freund und war damit nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. War sie ohnehin seit einem Jahr nicht mehr, da sie durch ihren Ausbildungsplatz über eigenes Einkommen verfügte. Das wiederum wurde teilweise als unser Einkommen gezählt. Mit dem neuen Schuljahr ging ein weiteres Kind in die Ausbildung, hatte netto etwa 1in knappes drittel von dem, was die große verdiente. Nun, anderer Beruf, anderes Einkommen.
Erneut ein Bescheid nach Änderungsmitteilung. Wir hätten nun in den Monaten September und November ebenfalls keinen Anspruch auf Kinderzuschlag mehr.
Sehr wohl aber in den Monaten August, Oktober und Dezember.... Ähm....wie geht das?
Mit fiktiven Zahlen mal eine einfache Rechnung (die natürlich so NICHT real ist)

Angenommen der Bedarf läge bei 3000 Euro für 6 Familienmitglieder und das Einkommen läge nach Abzug von Freibeträgen usw. bei  2400 Euro .... wären 600 Euro restbedarf.  1 Person zählt zum Haushalt, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Im Bedarf sind wohnkosten von 100 Euro pro Person enthalten. Also 600 Euro (100 werden nicht genannt, weil eigenes einkommen und nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft)

Ein Kind zieht aus. und nimmt sein Einkommen mit.

Nun ist der Bedarf immernoch bei knapp 3000 euro, darin enthalten sind nun aber pro Person 117 Euro wohnkosten, denn die bleiben ja gleich. Kind zählt wieder nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Seine Wohnkosten sind nicht enthalten.
Das restliche Einkommen ist gleich geblieben, die Wohnkosten anteilig höher, weshalb auch der bedarf sich nur geringfügig ändert.  um 300 Euro etwa... nämlich um das Kind,was nun mit der Ausbildung begann. Bedarf also 2700 Euro, EK bei 2400...
Woher zum Geier kommt die Auffassung, dass hier kein Bedarf mehr besteht?
OK, die Monate "ohne Geld" sind zunächst vorbei, es bleibt ja nichts anderes übrig. Der Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen, ich habe Klage eingereicht. Aus den Stellungnahmen geht selbstredend immer noch nicht hervor, woher die Zahlen stammen. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, deren zahlen durch höhere zu ersetzen und neu auszurechnen. Ich komme nicht auf die Summen der Familienkasse.
Der Knaller des ganzen ist ja noch, dass man 1. die Kitagebühren für die damals noch 5, jetzt 6 jährige nicht anerkennen will und selbiges für das Schulgeld der privaten Berufsschule unseres Azubis gilt. Die Begründung ist der Hohn:
Weil ich nicht erwerbstätig bin, ist eine Betreuung in der Kita nicht notwendig!
Ich bin gespannt auf die Erklärung, weshalb ALG2-Empfängern die Plätze voll bezahlt werden, auch wenn keiner von beiden arbeitet? Es geht nicht einmal um Kostenübernahme, sondern um Berücksichtigung bei der Bereinigung des Einkommens! Die Damen scheinen zu vergessen, dass ich sogar einen Rechtsanspruch auf diesen Platz habe, sobald Kind 3 ist, ich das Kind aber lediglich das Jahr vor der Schule zur Vorbereitung in den Kindergarten gab!
Die Kosten für die private Berufschule werden nicht anerkannt, weil (O-Ton): "es genügend staatliche Berufsschulen gibt und der Unterricht in einer Privatschule nicht notwendig" .
Ich glaube, ich sitze im falschen Film! Ich habe um Auskunft gebeten, welche Berufsschulen denn nach deren Meinung geeignet sind. Es gibt nämlich in Sachsen ganze ZWEI Berufsschulen, welche den Beruf "Sport- und Fitnesskaufmann" unterrichten. Eine Schule davon ist tatsächlich staatlich, jedoch von zu Hause mit einem täglichen Weg mit 2 Stunden und 45 Minuten verbunden - während man entweder 2 Stunden zu früh oder eine Stunde nach Unterrichtsbeginn dort ankommt. Es müsste also eine Unterkunft finanziert werden, welche dann nach jeweils 14 Tage arbeiten für eine Woche genutzt werden muss. Selten sind es 2 Wochen Schulunterricht.
Wer bezahlt das?
Die erreichbare Schule befindet sich hingegen in Dresden, leicht erreichbar (von zu hause in 45 Minuten) Diese ist nunmal privat und ich habe Schulgeld von 60 Euro pro Monat zu zahlen.
Was glauben die Damen der Familienkasse eigentlich?

Der Spass geht aber weiter.... seit mittlerweile 4 Monaten warten wir wieder auf Bescheide. Sohn ist im April ausgezogen.
In selbigem Monat wurden dann noch Gelder zurück gefordert, weil Einkommen angerechnet wurde, was gar nicht exestierte.
Aktuell wird nichts bearbeitet, weil wiedermal die Rentenkasse seit nunmehr 3 Monaten genau NICHTS tut. Einer unserer Söhne befand sich volljährig im Übergang zwischen Schule und Ausbildung. Für den gabs nun wieder keine Rente, zusätzlich kein Kindergeld..... Und das obwohl nachweisbar jeweils zeitnah ab Empfang, alle Unterlagen vollständig waren. Heißt: Schuljahr Ende 23.06.17 - , es wurde angegeben, dass er eine Ausbildung bei Fa. xyz anstrebt, aber es noch nichts schriftliches gibt. Anfang Juli gabs schriftlich eine Zusage zur Ausbildung, die ich umgehend einreichte, gefolgt vom Vertrag, den es Mitte Juli gab.
Eine frühere Eingabe war gar nicht möglich, obwohl das gern von Behörden vorausgesetzt wird.
Mein Eindruck: Bewußt Fristen  so setzen, dass diese nicht einzuhalten sind....
So wurde schon Lohnabrechnung von Monat Juni 17 z.b. bis spätestens 30.06.17 gefordert. Das funktioniert nicht, wenn man das Gehalt gar nicht zum Monatsende bekommt! Und selbst wenn, so bekommt man die Abrechnung auch erst gg. 29./30. ... 

Es macht mich unglaublich wütend, mit welcher Unzumutbarkeit Hilfesuchende konfrontiert werden! Inzwischen weiss ich, dass es hier nicht nur ein Einzelfall ist. So wird in unserem Sozialstaat mit Menschen umgegangen, die Hilfe brauchen.
Überall, bundesweit! Es wird willentlich in Kauf genommen, dasss Mietschulden entstehen, oder der Strom abgestellt wird, weil man ohne Geld nicht zahlen kann.
Wir haben es glücklicher Weise nie erleben müssen, mein Mann verdient gutes Geld und bis vor etwa 2 Jahrzehnten konnte man von einem solchen Verdienst richtig gut leben! Heute ist dieses Geld nichts mehr wert!
Wir haben uns mal die Mühe gemacht zu errechnen, wieviel wir mehr hätten, würde ich arbeiten gehen, wie ich es eigentlich wollte, nachdem mein geschiedener Mann nicht mehr für seine Kinder aufkam.
NICHTS!!! Im Gegenteil! Was ich halbtags verdiene geht vollständig für die Betreuung drauf. Was ich ganztags verdiene ganz genauso. Betreuungskosten würden wir nicht erstattet bekommen, WEIL ich verdiene. Dabei habe ich noch keine Fahrkosten etc. berücksichtigt.
DA stimmt doch was ganz gewaltig NICHT, oder??? Leider ist es aber so!

Traurige Wahrheit...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen