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Mittwoch, 2. August 2017

Behördenärger Part II


Ich schrieb also gestern vom Marathon, den wir seit nunmehr 16 Monaten laufen.... Behördenmarathon... Sodann ich just heute morgen ein Schreiben aus dem Briefkasten fischte. Juhuuu, eine Regung des Amtes, kaum zu glauben! Allerdings rechne ich niemals mit einem Bescheid, sondern mit einer Forderung nach neuen Unterlagen, teils abenteuerlicher Natur.
Und prompt ist es auch so.
Ich zitiere sinngemäß:

"Sie haben uns Nachweise zugesandt.......um über Ihren Antrag entscheiden zu können, fehlen noch die folgenden Unterlagen...."

Zitat ende.

Klingt zunächst nach einer vollkommen normalen Angelegenheit. Fehlt eben was und muss nachgeschickt werden.
Ja nur ist das hier nicht ganz so einfach, denn:

1. Der bezeichnete Antrag wurde im April bzw. Anfang Mai 17 gestellt.
2. zur Antragstellung wurden die Unterlagen bis einschließlich 30. April übersandt. So auch Lohnabrechnungen bis April - abgerechnet wird mitte des Folgemonats. Also IM Mai für bis 30.4.

Schon Ende Mai forderten die Damen und Herren aktuelle Rentenbescheide (seit den Bescheiden Juli 16 gab es noch gar keine neuen. Ich teilte selbstverständlich bereits mit dem Antrag mit, dass wir aus 3 Gründen die Rente neu beantragen mussten.

1. Kind beendet die Ausbildung
2. Kind ist bereits über 18 und hat die Schule beendet, strebt Ausbildung an
3. Kind wird 18

(siehe auch meinen Post von gestern)

Nun wurde nach dem Antrag bei der Familienkasse und einige Zeit nach meinen Informationen zunächst mal Kinderzuschlag für Mai entschieden. Für April forderte man gleich mal was zurück, vorerst. Dies revidierte man später selbstverständlich.
Mit dem Bescheid für Mai sogleich die Aufforderung, Lohnabrechnung für Mai beizufügen und den aktuellen Rentenbescheid von Kind Ü18 mit Ausbildung in Aussicht.
Ich wies erneut darauf hin, dass mir kein Rentenbescheid vorlag, den Lohnzettel für Mai reichte ich ein, als ich ihn hatte (Mitte Juni!). Wieder gab es eine Bewilligung für Juni (wir schrieben inzwischen Ende Juni) mit der gleichzeitigen Aufforderung, fehlende Unterlagen einzureichen. In diesem Monat dann was? RICHTIG! Den Lohnzettel für Juni, welcher aber erst Mitte Juli vorliegen würde und natürlich den RENTENBESCHEID!
Und von vorn.... Mitteilung, dass der Lohnzettel eigentlich frühestens am 24.7. zur Verfügung steht, denn: die Abrechnung erfolgt ca. um den 5. eines Monats, Auszahlung dann aber erst 15. Mein Liebster hat sich jedoch erdreistet, seinen Jahresurlaub in 3 Wochen am Stück zu nehmen und das ausgerechnet 2., 3. und 4. Ferienwoche. In der 2. Ferienwoche gabs noch keine Lohnzettel, in der 3. Ferienwoche besuchten wir Familie in einem anderen Teil Deutschlands. Um die Frist zu wahren, fuhr mein Mann in seinem Urlaub wegen des dämlichen Zettels in die Firma.....
Er landete bereits vor dem 20. bei der Behörde, vom Rentenbescheid war weit und breit keine Spur.
"Witzig" am ganzen nun auch, dass die Rentenbescheide für das volljährig WERDENDE Kind und das ausgelernte Kind eingingen, wie auch die Rentenanpassungen ab 1.7.
Nun bekam die Familienkasse also Mitte Juli nicht nur die Lohnabrechnung für Juni, sondern auch die vorhandenen Rentenbescheide. Nach Übersendung passierte bis heute was? Richtig, NICHTS!

Heute schreiben wir also erst den 02.08. ... es sind ja nur 14 Tage vergangen, was reg ich mich nur so auf?
Es sind eben nicht erst 14 Tage vergangen, sondern es geht immer noch um den einen Antrag aus April bzw. Anfang Mai. Man bekommt das Gefühl, es wird absichtlich immer weiter hinaus gezögert. Ich erkenne nach wie vor weder eine Rechtsgrundlage, noch einen nachvollziebaren Grund, weshalb nicht zumindest April bis Juli zusammenhängend geprüft werden kan.n. Das Einkommen aus Juli ist dafür gar nicht relevant und wer meinen gestrigen Post gelesen hat: liebend gernbevorzugt die Kasse das Zuflussprinzip, was nur angewendet werden darf, wenn es um einmalige Einkünfte geht. Eine Nachzahlung, die aus Ansprüchen mehrerer Zeiträume entstanden ist, muss auf einen angemessenen Zeitraum verteilt werden. Als Beispiel nehme ich mal die Rente:

Für ein Kind bekam ich im Juli keine Halbwaisenrente (Bescheid steht ja aus) und auch im August kommt nichts.Die Familienkasse sollte in diesem Fall den Bedarf so errechnen, als bekäme ich sie, entscheidet vorläufig und zahlt den Kinderzuschlag für Juli und August.
Im August bekomme ich nun den Bescheid und kurz darauf die Nachzahlung der beiden fehlenden Renten. Es wäre aber zu unserem Nachteil, wenn man nun den August als "Bedarf gedeckt" errechnet und im September ergibt sich wieder ein hoher Bedarf.  Eben WEIL weiterhin Bedarf zu vermuten ist, sollten Nachzahlungen rückwirkend auf die betreffenden Monate verrechnet werden. Die Rente, so sie ende August für Juli UND August gezahlt wurde, ist dann auch in diese Monate zu rechnen.
Anders ist es bei Dingen,wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen - die müssen in den Monat gerechnet werden, in welchem sie ausgezahlt wurden.

Aber darum geht es ja noch nicht.
Fakt ist: Für Juli sind keine zusätzlichen Unterlagen vonnöten.
Das Gehalt aus Juli fließt im August und NICHT im Juli. Den unbestrittenen Rentenanspruch kann man fiktiv berücksichtigen, das ging letztes Jahr doch auch.
Die angeforderten Unterlagen sind erst für August relevant, die Behörde soll diese auch bekommen.
Nur weiß ich so langsam auch nicht mehr, wo wir unsere Gürtel noch enger schnüren sollen!
Schon merkwürdig, wenn irgendeine Behörde nur riecht, sie könnten Geld kassieren, dann brauchen die nur wenige Tage zum Ausrechnen, Schreiben und Versenden eines (Rück-)Forderungsbescheides mit Zahlungsfrist noch vor Ablauf der Frist zur Einlegung zulässiger Rechtsmittel.
Anders herum können schon mal Wochen oder Monate vergehen.




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